Wenn ein Mensch stirbt – was nun?
Die 7-teilige Informationsreihe im Überblick
Wenn ein Mensch stirbt, verändert sich von einem Moment auf den anderen vieles.
Neben der Trauer stehen Angehörige plötzlich vor zahlreichen Fragen:
Was muss jetzt sofort geregelt werden? Was kann warten? Welche Unterlagen werden benötigt? Wen muss ich informieren? Und was kann vielleicht schon zu Lebzeiten vorbereitet werden?
Gerade in den ersten Stunden und Tagen kann diese Vielzahl an Aufgaben überfordern. Diese 7-teilige Reihe möchte Ihnen deshalb eine verständliche und übersichtliche Orientierung geben.
Dabei geht es nicht darum, alles auf einmal erledigen zu müssen.
Denn ein Todesfall ist keine Checkliste.
Hinter all den notwendigen organisatorischen Schritten steht ein Mensch, von dem wir Abschied nehmen müssen. Und auch dafür braucht es Zeit und Raum.
Die sieben Beiträge führen Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Themen – von den ersten notwendigen Maßnahmen nach einem Todesfall bis hin zu den Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge.
Sieben Themen. Sieben Schritte. Eine Orientierung, die Ihnen helfen soll, den Überblick zu behalten.
Was ist unmittelbar nach einem Todesfall wichtig?
Wenn ein Mensch stirbt, ist der erste Moment oft wie im Ausnahmezustand.
Man muss Abschied nehmen. Gleichzeitig kommen die ersten Fragen.
Was muss ich jetzt tun?
Zunächst muss der Tod ärztlich festgestellt werden. Dafür wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Das gilt auch dann, wenn der Mensch zu Hause verstorben ist. Je nachdem, wo der Tod eingetreten ist, wird der Arzt oder die Ärztin über den jeweiligen Weg verständigt.
Danach sollte ein Bestattungsunternehmen ausgewählt und beauftragt werden. Ein Bestatter kann viele weitere Schritte übernehmen und die Angehörigen entlasten.
Auch das Standesamt muss über den Todesfall informiert werden. In Deutschland muss der Sterbefall grundsätzlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Häufig übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.
Jetzt ist es sinnvoll, wichtige Unterlagen zusammenzusuchen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Unterlagen zur Rente
- Versicherungsunterlagen
- wichtige Verträge
- vorhandene Testamente oder andere Verfügungen
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Das Standesamt kann zum Beispiel bestimmte Personenstandsurkunden und die ärztliche Todesbescheinigung verlangen.
Und ganz wichtig:
Sie müssen nicht alles gleichzeitig erledigen.
Nehmen Sie sich Zeit.
Holen Sie sich Unterstützung.
Und lassen Sie sich helfen, wenn Ihnen gerade alles zu viel wird.
Denn Sie sind in diesem Moment nicht nur jemand, der Dinge organisieren muss. Sie sind ein Mensch, der gerade einen Menschen verloren hat.
Was muss sofort erledigt werden – und was kann warten?
Nach einem Todesfall fühlt sich vieles dringend an.
Aber nicht alles ist sofort notwendig.
Einige Dinge müssen zeitnah erledigt werden.
Dazu gehören vor allem die ärztliche Feststellung des Todes, die notwendigen Schritte mit dem Bestattungsunternehmen und die Beurkundung des Sterbefalls. Welche Fristen gelten, hängt vom jeweiligen Vorgang und teilweise auch vom Bundesland ab.
Andere Dinge können dagegen meistens später erledigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- viele Versicherungen
- verschiedene Verträge
- Abonnements
- Mitgliedschaften
- organisatorische Angelegenheiten mit Arbeitgeber oder Verein
- die Sichtung vieler persönlicher Unterlagen
Trotzdem gibt es auch bei diesen Punkten Dinge, bei denen Fristen wichtig sein können.
Ein Beispiel ist das Erbe. Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss sich mit den dafür geltenden Fristen und Voraussetzungen beschäftigen. Hier sollte man bei Unsicherheit frühzeitig fachlichen Rat einholen.
Auch bei Renten und Hinterbliebenenleistungen sollte man nicht unnötig lange warten. Eine Hinterbliebenenrente muss beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Vorschuss für die ersten drei Monate beantragt werden.
Deshalb gilt:
Erst das Notwendige. Dann Schritt für Schritt weiter.
Sie müssen nicht am ersten Tag die gesamte Wohnung auflösen.
Sie müssen nicht alle Verträge sofort kündigen.
Sie müssen auch nicht jede Rechnung sofort sortieren.
Trauer braucht Zeit.
Wenn möglich, verteilen Sie die Aufgaben auf mehrere Menschen. Einer kümmert sich um Unterlagen. Eine andere Person telefoniert. Jemand anderes hilft vielleicht bei der Organisation der Trauerfeier.
So wird aus einer scheinbar riesigen Aufgabe viele kleine Aufgaben.
Welche Unterlagen sind jetzt wichtig?
Nach einem Todesfall werden verschiedene Unterlagen benötigt.
Deshalb ist es hilfreich, zunächst einmal alles zusammenzutragen, was auffindbar ist.
Dazu können gehören:
Persönliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsunterlagen
Unterlagen zum Todesfall
- Todesbescheinigung
- später die Sterbeurkunden
Finanzielle Unterlagen
- Rentenunterlagen
- Bankunterlagen
- Versicherungen
- Darlehen
- Sparverträge
- gegebenenfalls Wertpapierunterlagen
Weitere wichtige Unterlagen
- Mietvertrag
- wichtige laufende Verträge
- Mitgliedschaften
- Unterlagen zum Fahrzeug
- Testament oder Erbvertrag
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- persönliche Bestattungswünsche
Das Standesamt kann für die Beurkundung des Sterbefalls verschiedene Urkunden und Nachweise benötigen. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde, die Urkunde über die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft, ein Nachweis über den letzten Wohnsitz und die ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Ein guter Tipp:
Werfen Sie in den ersten Tagen nicht vorschnell Unterlagen weg.
Auch scheinbar unwichtige Briefe können später eine Bedeutung haben.
Legen Sie zunächst alles an einem sicheren Ort zusammen.
Dann können Sie in Ruhe sortieren.
Und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Wen muss ich informieren?
Nach einem Todesfall müssen verschiedene Menschen und Stellen informiert werden.
Aber auch hier gilt:
Nicht alles muss am selben Tag passieren.
Zunächst sollten die Menschen informiert werden, die dem Verstorbenen besonders nahestanden.
Danach kommen die Stellen, die vom Tod erfahren müssen.
Dazu können gehören:
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Versicherungen
- Arbeitgeber
- Bank oder Banken
- Vermieter
- Energieversorger
- Telefon- und Internetanbieter
- Vereine und Verbände
- andere Vertragspartner
Auch digitale Konten sollten bedacht werden.
Viele Menschen haben heute wichtige Verträge und persönliche Daten nur noch online. Dazu gehören zum Beispiel E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Streamingdienste, Online-Shops oder andere Benutzerkonten.
Deshalb kann es hilfreich sein, auch nach solchen Konten zu suchen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über den digitalen Nachlass zu machen und eine Übersicht über wichtige Accounts zu erstellen.
Bei der Rente gibt es besondere Regeln. Eine Hinterbliebenenrente muss beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Vorschuss für das sogenannte Sterbevierteljahr beantragen.
Deshalb hilft eine einfache Liste.
Schreiben Sie auf:
Wen habe ich bereits informiert?
Wen muss ich noch informieren?
Und dann arbeiten Sie diese Liste nach und nach ab.
Sie müssen nicht alles im Kopf behalten.
Was ist rund um Bestattung und Trauerfeier zu beachten?
Die Bestattung ist mehr als eine organisatorische Aufgabe.
Sie ist der Abschied von einem Menschen.
Trotzdem müssen viele Entscheidungen getroffen werden.
Zum Beispiel:
- Welche Art der Bestattung ist gewünscht?
- Welcher Friedhof oder welcher Bestattungsort kommt infrage?
- Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
- Wer soll sprechen?
- Welche Musik passt?
- Soll es Blumen oder einen besonderen Blumenschmuck geben?
- Soll ein Foto des Verstorbenen gezeigt werden?
- Wer soll eingeladen werden?
- Soll es eine Traueranzeige geben?
- Wo findet das anschließende Beisammensein statt?
Viele dieser Entscheidungen können gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen getroffen werden.
Dabei sollte man sich möglichst an den Wünschen des verstorbenen Menschen orientieren.
Vielleicht hat er oder sie schon einmal darüber gesprochen.
Vielleicht gibt es schriftliche Wünsche.
Vielleicht gibt es eine Bestattungsvorsorge.
Und manchmal wissen Angehörige auch einfach, was sich der Mensch gewünscht hätte.
Es muss nicht alles perfekt sein.
Eine Trauerfeier muss nicht besonders groß sein.
Sie muss auch nicht besonders aufwendig sein.
Sie sollte vor allem zu dem Menschen passen, von dem Abschied genommen wird.
Vielleicht ist genau das der wichtigste Gedanke:
Nicht die perfekte Trauerfeier zählt. Sondern ein Abschied, der sich richtig und persönlich anfühlt.
Was kann ich bereits zu Lebzeiten regeln?
Über den eigenen Tod zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer.
Trotzdem kann es sehr hilfreich sein.
Denn wer bestimmte Dinge frühzeitig regelt, kann seinen Angehörigen später Entscheidungen abnehmen.
Man kann zum Beispiel festhalten:
- Wo wichtige Unterlagen zu finden sind
- Wer im Notfall Ansprechpartner sein soll
- Welche Versicherungen bestehen
- Wo Bank- und Vertragsunterlagen liegen
- Welche Wünsche man für die eigene Bestattung hat
- Welche Musik oder Texte man sich vorstellen könnte
- Wer über die eigenen Wünsche Bescheid weiß
Auch der digitale Nachlass sollte bedacht werden.
Welche Online-Konten gibt es?
Was soll mit ihnen geschehen?
Wer darf sich darum kümmern?
Eine Übersicht kann Angehörigen später viel Arbeit ersparen.
Auch ein Testament kann eine wichtige Rolle spielen. Dabei sollte man sich bei rechtlichen Fragen fachlich beraten lassen.
Und dann gibt es noch die persönlichen Vorsorgedokumente.
Dazu gehören zum Beispiel die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.
Darum geht es im letzten Teil dieser Reihe noch einmal genauer.
Vorsorge bedeutet nicht, dass man ständig an den Tod denken muss.
Vorsorge bedeutet:
Ich möchte, dass meine Wünsche bekannt sind, wenn ich sie vielleicht selbst nicht mehr sagen kann.
Und vielleicht ist das auch eine Form von Fürsorge für die Menschen, die uns wichtig sind.
Vorsorge – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vorsorge kann vieles bedeuten.
Drei wichtige Begriffe begegnen uns dabei besonders häufig:
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann man schriftlich festlegen, welche medizinischen Behandlungen man in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Dabei ist es wichtig, die eigenen Wünsche möglichst konkret zu formulieren. Eine Patientenverfügung sollte zur persönlichen Situation passen. Eine fachkundige Beratung kann dabei hilfreich sein.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bestimmen.
Diese Person kann dann – in den festgelegten Bereichen – für einen handeln, wenn man seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann.
Deshalb sollte man eine solche Vollmacht nur einer Person geben, der man wirklich vertraut.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung kann man festhalten, wen man sich als rechtliche Betreuungsperson wünscht, falls eine Betreuung notwendig werden sollte.
Man kann darin auch festhalten, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll. Außerdem können persönliche Wünsche für die Betreuung genannt werden.
Diese drei Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben.
Deshalb sollte man nicht einfach irgendein Formular aus dem Internet ausfüllen, ohne zu verstehen, was darin geregelt wird.
Nehmen Sie sich Zeit.
Sprechen Sie mit den Menschen, denen Sie vertrauen.
Und holen Sie sich bei rechtlichen oder medizinischen Fragen fachliche Beratung.
Auch wichtig:
Es reicht nicht, die Unterlagen irgendwo abzulegen.
Die Menschen, die im Ernstfall davon wissen müssen, sollten auch wissen, dass es diese Unterlagen gibt und wo sie zu finden sind.
Das Bundesministerium der Justiz weist zudem auf die Möglichkeit hin, Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.
Am Ende geht es um etwas ganz Einfaches:
Was ist mir wichtig?
Wer soll für mich handeln?
Was wünsche ich mir?
Und:
Was kann ich heute tun, damit meine Angehörigen morgen etwas weniger tragen müssen?
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich als allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, medizinische oder sonstige Fachberatung. Regelungen und Fristen können je nach persönlicher Situation und Bundesland unterschiedlich sein. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder eine entsprechende Fachberatung.